Der medizinischen Kosmetik gehört die Zukunft

Um mit nichtionsierender Strahlung und Schall zu arbeiten, braucht es neben medizinischen Kenntnisses ab dem 1. Juni 2024 auch einen Sachkundennachweis «V-NISSG» dazu. Damit die Gesundheit von Kundinnen und Kunden nicht gefährdet wird.

Folgende Behandlungen sind «V-NISSG» pflichtig:

  • Haarentfernung mit Laser
  • Behandlung für Cellulite und Fettpolster
  • Akupunktur mit Laser
  • Behandlung für Akne, Falten, Narben, Pigmente, Couperose, Narben und Schwangerschaftsstreifen
  • Haarentfernung mit IPL
  • Entfernung von Permanent-Make-up und Tattoo
  • Behandlung von Nagelpilz

Ein guter Grund uns zu vertrauen – wir sind zertifiziert und sind beim BAG (Bundesamt für Gesund) eingetragen.

« Zurück
0
Merkzettel Login Registrierung