Der medizinischen Kosmetik gehört die Zukunft
Um mit nichtionsierender Strahlung und Schall zu arbeiten, braucht es neben medizinischen Kenntnisses ab dem 1. Juni 2024 auch einen Sachkundennachweis «V-NISSG» dazu. Damit die Gesundheit von Kundinnen und Kunden nicht gefährdet wird.
Folgende Behandlungen sind «V-NISSG» pflichtig:
- Haarentfernung mit Laser
- Behandlung für Cellulite und Fettpolster
- Akupunktur mit Laser
- Behandlung für Akne, Falten, Narben, Pigmente, Couperose, Narben und Schwangerschaftsstreifen
- Haarentfernung mit IPL
- Entfernung von Permanent-Make-up und Tattoo
- Behandlung von Nagelpilz
Ein guter Grund uns zu vertrauen – wir sind zertifiziert und sind beim BAG (Bundesamt für Gesund) eingetragen.
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