Die neue Verordnung «V-NISSG» tritt in Kraft!

Wussten Sie… dass ab 1. Juni 2024 eine neue Verordnung «V-NISSG» in Kraft tritt!?

Das bedeutet, arbeiten mit Hightech-Geräten wie Radiofrequenz, Ultraschall, Laser, Blitzlichtlampen, Infrarot und Mesoporation sind nur noch mit dem erworbenem Sachkundennachweis gesetzlich erlaubt.

Selbstverständlich erfüllt unser Team diese Anforderungen und sind beim BAG eingetragen.

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